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OLG Koblenz, 27.12.2011 - 5 U 698/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten des Arztes bei erstmaliger Verschreibung eines Ovulationshemmers für eine übergewichtige Raucherin; Darlegung und Beweislast hinsichtlich der Erhebung der Anamnese
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Arztes bei erstmaliger Verschreibung eines Ovulationshemmers für eine übergewichtige Raucherin; Darlegung und Beweislast hinsichtlich der Erhebung der Anamnese
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 10.05.2011 - 2 O 455/06
- OLG Koblenz, 29.11.2011 - 5 U 698/11
- OLG Koblenz, 27.12.2011 - 5 U 698/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.12.2011 - 5 U 698/11
Die Beweislast hinsichtlich der Schadenskausalität eines ärztlichen Befunderhebungsversäumnisses kehrt sich nur dann um, wenn eine medizinisch gebotene Befunderhebung pflichtwidrig unterlassen wurde, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte, und wenn sich die Verkennung des Befunds als fundamental oder die Nichtreaktion darauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 2004, 1871 ; Senat v. 18.10.2010, 5 U 1000/10, GesR 2011, 100; OLG Saarbrücken MedR 2007, 486). - BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09
Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.12.2011 - 5 U 698/11
Dieses prozessuale Verhalten durfte das Landgericht bei seiner Beweiswürdigung berücksichtigen (BGH v. 21.07.2011, IV ZR 216/09 = Prozessrecht aktiv 2011, 183). - OLG Saarbrücken, 08.11.2006 - 1 U 582/05
Arzthaftung wegen Behandlungsfehlers aufgrund fehlender Dokumentation
Auszug aus OLG Koblenz, 27.12.2011 - 5 U 698/11
Die Beweislast hinsichtlich der Schadenskausalität eines ärztlichen Befunderhebungsversäumnisses kehrt sich nur dann um, wenn eine medizinisch gebotene Befunderhebung pflichtwidrig unterlassen wurde, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte, und wenn sich die Verkennung des Befunds als fundamental oder die Nichtreaktion darauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 2004, 1871 ; Senat v. 18.10.2010, 5 U 1000/10, GesR 2011, 100; OLG Saarbrücken MedR 2007, 486). - OLG Koblenz, 18.10.2010 - 5 U 1000/10
Arzthaftung bei Fehldeutung eines Kompartmentsyndroms als Beinvenenthrombose …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.12.2011 - 5 U 698/11
Die Beweislast hinsichtlich der Schadenskausalität eines ärztlichen Befunderhebungsversäumnisses kehrt sich nur dann um, wenn eine medizinisch gebotene Befunderhebung pflichtwidrig unterlassen wurde, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte, und wenn sich die Verkennung des Befunds als fundamental oder die Nichtreaktion darauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH NJW 2004, 1871 ; Senat v. 18.10.2010, 5 U 1000/10, GesR 2011, 100; OLG Saarbrücken MedR 2007, 486).